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so sollte dessen Familie mit ihren Mobilien für ihn haften und an jedem Ort, wo sich solche Deserteure aufgehalten haben, von einem jeden Mann 200 Taler erlegt werden müssen, bei der allerschärfsten Exekution.

            Den 28. mussten die in Stadt Schellenberg befindlichen Mannschaften in das wohllöblichen Amt zur Gestellung der Rekrutierung. Erstlich kamen die Wirte unter das Maß, nachher die Hausgenossen, wobei jede Länge aufgeschrieben wurde, zuletzt die Ledigen, wovon 5 Mann ausgehoben wurden, als:

1.          Karl August Hunger, Meister Karl August Hungers, Bürger

            und Böttcher allhier, Sohn, 20 Jahr alt;

2.          Gottlob Mühlberg, gewesenen Akzis-Einnehmers Sohn,

            21 Jahr alt;

3.          Karl August Günther, Bürgers und Webers, einziger Sohn,

            17 Jahr alt;

4.             Christian Friedrich Schneider, Meister Christian Schneiders,

            Bürger und Schneider, Sohn 18 Jahr alt;

5.          Johann Friedrich Thal, Meister Daniel Thals, Bürger

            und Weber, hinterlassener Sohn, 19 Jahr alt;

welche sogleich in die Fronfeste in Verwahrung gebracht worden sind.

            Den 1. März musste auf Verordnung des wohllöblichen Amtes in Stadtschellenberg von der Bürgerschaft ein Quatember eingebracht werden, für den Aufwand der Rekrutierung.

            Den 2. März erging Ordre von dem Königlich Preußischen Direktorium in Torgau, an die Amtssteuer-Einnahme und wurden von preußischer Seite aus dem Kurfürstentum Sachsen von jedem gangbaren Schocke 12 Gute-Groschen verlangt, und sollten diese auch bis den 17. März rein bezahlt werden, bei Androhung der Ausplünderung nach der allerschärfsten Kriegsmanier; desgleichen auch die gewöhnlichen Quatembersteuern auf das Jahr 1758 im Voraus, dass bis den 1. April alles eingebracht werden sollte, ebenfalls bei Androhung der Plünderung. Davon sollte aber dem Lande zu gut gehen: das gewöhnliche Soldatengeld, die Landsteuer, die Kopf- und Vermögenssteuer.

            Den 3. März hatten sich die allhier befindlichen Richter des Amtes Augustusburg in das Lehngericht verfüget, um eine Unterredung zu halten, was zu tun sei, da es unmöglich ist, eine solche Forderung abzutragen, da es manchem Dorf auf 12, 16 bis 1.800 Taler käme. Sie hatten sich denn entschlossen noch etliche Tage zuzusehen, ob nicht eine Linderung und Hilfe vorhanden sei; wenn solches aber nicht geschieht, so wollten sie den 11. März wieder erscheinen, um eine andersweitige Unterredung zu halten.

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