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lauten Tom. I. p. 620 also: Chemnitz ville de la Misnie dans le Cercle de Montagnes. Elle est située sur une petite viviere de même nom, qui se jette dans la Multe, et defendue par le Château dŽ Augustbourg, ainsi apellé de lŽElecteur Augusto.

            Der Befehl aber, welchen Kurfürst August an den damaligen Schösser unter obbenanntem Tage des 1567. Jahres ergehen ließ, lautet, wie man solchen in den Urkunden von diesem Schlosse gefunden, also: "Lieber Getreuer! Du wirst berichtet haben, dass unser Schloss Schellenberg in dem verflossenen 1547. Jahre, der mehrere Teil durch Anzündung eines Hagelwetters abgebrannt, welcher halben die Mauern bisher also verdorben, dass kein weiter Gebäude beständig zu bleiben, darauf zu wagen. Darum wir nicht umgehen mögen, weil solches des Hauses Sachsen ältesten Schlösser eines, aus erforderter Notdurft, auch zur Zierde des Landes, alle solches Schlosses alte Gebäude abtragen zu lassen, und zu verordnen, dass an des Statt von Grund aus ein neues Schloss erbauet werde etc.

            Den 8. September 1567 fing man an, die Überbleibsel von den alten Mauern des Schlosses Schellenbergs niederzureißen. Der hohe Turm wurde den 13. September nachmittags zwischen 2 und 3 Uhr niedergefället. Nicht weit von der Ecke des Bärengartens sieht man noch ein Stück Mauer davon, auf welche bei Aufführung des neuen Schlosses ist fortgebauet worden. Hieronymus Lotter, Bürgermeister in Leipzig und Baumeister dieses Schlosses, schickte deshalb diesen Bericht ein: Ob ich wohl der Meinung gewesen, als sollte nach Ehrwürdigen Kurfürstlichen Gnaden Abschied der Turm in ein oder zwei Tagen einzuwerfen sein, so haben mir doch die Arbeiter, zustehender Gefahr halber, Meuterei gemacht, und zu viel Geldes davon haben wollen, dass also ich in zweien Tagen zu keiner richtigen Arbeit kommen können; letztlich aber solchen Eingang mit ihnen gemacht, dass sie solches nicht mehr tun werden. Ich habe den halben Teil des Turmes mit Stempel unterfahren, und heute frühe den 16. September Sonnabends 3 Uhr Nachmittag dieselben einbrennen lassen, worauf der Turm hinnach gangen, und eingeworfen worden, der lieget zum Teil im Graben, und hat ein Stück von der Ziegelmauer des Brauhauses, darnach den Brunnen mit der Spitze im Hofe eingeschlagen, die äußerste Mauer aber hat Hinderung getan, dass nicht gar der halbe Teil eingefallen. Aber er soll mit Schrauben und Stempeln nunmehr bald gefället werden. Es hat - Gott Lob! - niemand denn einem Mann Schaden getan, es wird ihm aber am Leben nichts schaden. So ist das andere Gebäude zum Teil einzubrechen

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