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und Gleichmäßigkeit zu verleihen. Auch erhob er am 1. Januar des Jahres, um eine allgemeine Oberaufsicht über die Konsistorien, das er nach Dresden verlegte, zum Oberkonsistorium des Landes.

            Den Glanzpunkt im Regentenleben des Kurfürsten August bildet indessen die umsichtige und vielverzweigte Tätigkeit, die er zum Besten des Landes als Gesetzgeber und Ordner seines Staates, sowie insbesondere als Staatswirt in einem so hohen Grade entfaltete, dass er, der von seinen Landeskindern als "Vater August" verehrt ward, im Auslande des wohlverdienten Ruhmes genoss, indem er von seinen Zeitgenossen bald "als des deutschen reiches Herz, Auge und Hand" geehrt, bald als "der sächsische Justinian" gepriesen, nicht selten von auswärtigen Höfen um Rat und Vermittelung angegangen ward. Mit welcher Gewissenhaftigkeit August an die Regierung seiner Lande ging, ersieht man daraus, dass er bald nach Übernahme derselben von seinem Hofrichter, den bereits im Dienste von 4 sächsischen Fürsten ergrauten Melchior von Osse, über die Führung der Regierung Ratschläge forderte. Dieser erfahrene und redliche Staatsmann fasste hierauf eine Schrift ab, die er seinem fürstlichen Herrn überreichte, und worin er namentlich hervorhob, dass die Hauptsorge eines Fürsten nicht sowohl auf das Kriegs- als das auf das Friedensregiment gerichtet sein müsse. Die darin erteilten Ratschläge zur Heilung der freimütig geschilderten Gebrechen des Landes wurden vom Kurfürsten vielfältig beachtet. August, der es für Fürstenpflicht hielt, die Dienste und Ämter mit Leuten, nicht aber die Leute mit Diensten und Ämtern zu versehen, war so glücklich, eine Anzahl sehr tüchtiger Männer als treue, für die verschiedenen Geschäftszweige trefflich brauchbare Räte um sich zu haben und hat in der Gesetzgebung und Staatsverwaltung so Umfassendes und Treffliches geleistet, dass hier nur flüchtige Andeutungen davon gegeben werden können.

            Nichts Wichtiges unternahm der Kurfürst, ohne sich zuvor mit den Ständen des Landes darüber beraten zu haben. Die auf seinen Befehl entworfene "Landtagsordnung", die sich erst durch die Zeit bewähren sollte, trat erst 9 Jahre nach seinem Tode in Wirksamkeit. Die von seinem Bruder überkommenden Landesschulden wurden durch Augusts weise Verwaltung getilgt, ja es bleiben sogar nach seinem Tode als Frucht seiner so trefflichen staatswirtschaftlichen Tätigkeit sehr bedeutende Summen als Überschuss. Zum großen Vorteil des Landes schied er Kammer- und Steuerwesen und gründete das Obersteuerkollegium, wodurch das Zutrauen der Untertanen

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