< zurückblättern Inhalt vorblättern >

als Er dem Scharfrichter inhalts unseres vorigen Urthels untergeben werden wollen, in guten bekannt und gestanden, daß er sich mit dem bösen Feinde uff zween Jahre verbunden, ihme zwo handschriften, die eine mit Dinte, die andere mit seinem eigenen Blute, so er aus der Nasen gebraucht, geschrieben, zugestellt, dagegen ein rosarium von ihm angenommen, dabei er doch beständig berichtet, daß er solches Verbündnis überdrüssig worden, das rosarium so oft zum fenster hinausgeworfen, daß es endlich außen geblieben, und also ehe er dieser Mißhandlung halber vernommen worden, dieselbe bereut und dem bösen Feind wieder abgesagt, immaßen dann seithero keine anfechtung oder dergleichen Unruhe wie vorhin als Er auf dem Thurm gewesen, nicht verspüret worden, nach mehreren Inhalt der Inquisitionsacten, So wird er zwar gestalten sachen nach mit der ordentlichen Strafe des Feuers verschont, Aber gleich wohl wann Er vor öffentlichen gehapten peinlichen Halß gerichte uff seinen gethanen bekänntniß freiwillig nochmals verharren, oder dessen sonsten wie recht überführt würde, solcher Mißhandlung halber mit dem Schwerdt vom leben zum Tod bestraft. V. R. W. etc. Churf. Schöppen zu Leipzig im Oct. 1654."

            Beim peinlichen Hals-Gericht widerrief Dullichius sein früheres Geständnis, seine Schwester übergab dem Kurfürsten eine Beschwerde - wegen zu geschwinden Verfahrens - und bat fußfällig um Gnade für ihren Bruder. Der Kurfürst ordnete an, - es solle der Delinquent nochmals mit seiner Notdurft gehört und anderweiter Verschickung der Akten verfahren, dem gesprochenen Urteil gemäß aber, ohne ferner Hinterbringen nachgegangen werden. - Dabei verblieb es auch, ohne daß der schließliche Ausgang der Sache sich aus den Akten ersehn lässt.

            Dass auch sehr vornehme Personen sich zauberischer Mittel zu Erreichung verbrecherischer Zwecke zu bedienen suchten, dafür gibt der Herzog Friedrich von Holstein-Wiesenburg uns einen Beweis. Ein denselben betreffendes Aktenstück aus dem Jahre 1683 enthält Folgendes:

            Johann Christian Sagittar, Edler von Lobens, war von dem gedachten Herzog beauftragt gewesen, Geschäfte für ihn in Wien zu betreiben: es entstanden aber Differenzen zwischen beiden, da der Herzog argwöhnte, Lobens habe sich von seiner Gemahlin, Charlotte, des letzten Herzogs von Liegnitz Tochter, mit welcher der Herzog in Unfrieden lebte, gewinnen lassen. Folge davon war Seiten des Letzteren das Verlangen, der Herzog möge ihn für seinen Aufwand und seine Auslagen in Wien entschädigen. Seine Ansprüche zu betreiben, begab sich Lobens im März 1683 nach Schneeberg, um in der Nähe des Herzogs, der in Wiesenburg

329

< zurückblättern Inhalt vorblättern >