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zugefügt, Hans Packens drei Kindlein durch Zauberei umgebracht zu haben." Der Hauptverdachtsgrund war "das gemeine Geschrei," welches ihr diese Verbrechen beimaß, bei denen sie "die alte Marthe" unterstützt haben sollte. Auf Zeugen beruhete nur der Umstand, dass sie "von der Braut des Predel einen Pfennig begehret, welchen sie, die Braut, von dem Bräutigam erbetteln und ihr geben solle." Diesen Pfennig, den sie auch von der Braut erlangte, sollte die Zchauin zu Zauberkünsten benutzt haben. Da die Angeklagte Alles leugnete, so ward auf die Tortur erkannt. Der Bericht des Amtsschössers zu Wurzen vom 18. Juli 1615 über die Vollziehung des Urteils lautet dahin:

            "da wir sie den 7. Juli jüngsthin zu Abend um 9 Uhr der scharfen Inquisition subjiciren und dreien nachrichtern und Meistern alß dehn hiesigen und dehn von leipzig, welcher noch dehn Meister von Wittenbergk bei sich gehabt, sampt einem Knechte mit der scharfen Frage anzugreifen übergebenn müssenn, in welcher scharffenn Frage und Tortur Sie auf ihrem leugnen und verneinen beharrlich und standhaftig verbliebenn, keinem Menschen einiges leidt nicht wollen zugefuegt habenn, auch von zauberei und Hexenwerk im geringsten nichts wißenn, noch mit dem Teuffell etwas zu thuen haben wollenn, aldieweil sie Ihren Angaben nach ein Kind Gottes und das Kindlein Jesus in ihrem Herzen hätte, darauf sie auch leben und sterben wollte, Sonsten hat sie aber in während der Tortur mit Zeterschreien, Fußtrampeln und Kopfdrehen sich ganz ungeberdig gezeiget auf der Leiter geschlossen, die Augen dermaßen zugethan, das die Nachrichter genugsam zu thun gehabt, ehe sie ihr ein aufmachen können, zum öftern über die alte Martha geschiren, das dieselbe ihr gemacht, das sie in diese Brühe kommen wäre, wie sie sich denn ihr Tage, ihrem Vorgeben nach, vor ihr gefürchtet und wenn Sie ihr begegnet aus dem wege gegangen, so will sie auch der alten Marthe Schuld geben, als wenn sie s dem Herrn Bürgermeister Schöfflers Kinde gemacht, das es gestorben." Die alte Martha entzog der Tod weiterer Untersuchung, die Zschauin aber ward, obwohl sie die Tortur ohne Geständnis überstanden hatte, des Landes verwiesen.

            Ein vollständiges Rezept zu einem Zaubermittel hat uns Elisabeth Hanitzschin hinterlassen, welche 1640 wegen, "verübter Hex und Zauberei" beim Rate zu Dresden zur Untersuchung gezogen ward. Sie wurde beschuldigt, die Tischerin "verdorret", zu haben, und gestand, "als sie dem Scharfrichter übergeben, nachdem sie entblöset, dass sie der Tischerin Haar, eine Trodel von der Handquel, ein Stück von den Tischecken, einen Span von der Justitz (das heißt dem Galgen) vor 3 Pf. Darant (Tarant, Enzian), 3 Pf. Wiederthon sammt Rindsblut ins Teufelsnamen in einen neuen Topf gethan, mit teufelsnamen aufs feuer gesetzt und umgerührt,

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