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zum Thüringer Kreise geschlagen wurde) der Neustädter Kreis gebildet. Bald nachher kam zu dem Kurfürstentum Sachsen noch ziemlich die Hälfte der hennebergischen Lande, und später bewirkte August noch einen neuen Zuwachs der sächsischen Länder, indem er vom letzten meißnischen (Titulatur-) Burggrafen Heinrich von der Reuß-Plauen die Ämter Plauen, Voigtsberg, Oelsnitz, Adorf und einige Flecken erkaufte, woraus hernach der sogenannte Vogtländische Kreis entstand. (Diese Ämter hatten schon seit 1466 unter sächsischen Fürsten gestanden, waren aber im Jahre 1547 durch die Wittenberger Kapitulation von König Ferdinand als böhmische Lehen eingezogen und dem genannten Heinrich verliehen worden.

            Während August auf diese Weise seine Macht befestigte und den Umfang seiner Erbländer vergrößerte, wusste er auch übrigens jede Gelegenheit, die sich zu neuen Erwerbungen darbot, zu benutzen, selbst wenn auch erst seinen späteren Nachkommen dadurch der Besitz gesichert werden sollte. So hinsichtlich der Besitzungen der Grafen von Mansfeld, deren Verwaltung er, um sie nicht in die Hände der Gläubiger fallen zu lassen, von 1570 an zum Drittteil und von 1573 an zur Hälfte als Sequester übernahm, wodurch es geschah, dass dieselben, als 1780 dieses Haus ausstarb, als eröffnetes Lehen fast ganz an Kursachsen fielen. - Ebenso wusste er seinem Hause die Administration der meißnischen Hochstifte (Meißen, Merseburg, und Naumburg-Zeitz) sowie das Schirmvogteirecht über das Stift Quedlinburg zu sichern.

            Doch vor Allem strahlt der Ruhm des Kurfürsten August in seinen Verdiensten um die innere Wohlfahrt seines Landes hervor. Hier tritt uns zunächst eine eifrige Fürsorge für die Aufrechterhaltung der reinen evangelischen Lehre entgegen, die einen nicht geringen Teil seiner Tätigkeit in Anspruch nahm, obschon zu beklagen sein dürfte, dass der sonst so umsichtige Fürst gerade hierin von seinen Umgebungen oft arg sich täuschen und durch seinen frommen Eifer zu mancher Härte sich hinreißen ließ. Hatte er auch den Augsburger Reichstag im Jahre 1555, auf welchen der berühmte Religionsfriede zu Stande kam, nicht persönlich besucht, so hatte er doch wohl instruierte Gesandte dahin abgehen lassen und auf dem im März des Jahres zu Naumburg gehaltenen Fürstentage die anwesenden Fürsten ermahnt, bei der Konfession treu zu verharren und vom damaligen Reichstage und dem Reichskammergerichte nichts zu dulden, was den Protestanten zum Nachteil gereichen könnte. Allein trotzdem, dass durch den genannten Reichstagsbeschluss die evangelische Kirche nach außen hin zum Frieden gelangt zu sein

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