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Albrecht von Brandenburg, der ja vor dem Bruche auch mit Moritz in so inniger Freundschaft gestanden, für sich zu gewinnen, um seine Lande vor dem Einbruche jener räuberischen Horde zu bewahren, und er war so glücklich durch Vermittlung des Königs von Dänemark sowie des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg diesen Zweck sehr bald zu erreichen, indem er durch einen am 11. September 1553 zu Braunschweig geschlossenen Vertrag sich mit demselben aussöhnte. Ebenso gelang es im einige Monate später, die Forderungen Johann Friedrichs von Weimar, der wegen seiner Ansprüche auf die Kur bereits vom Kaiser abschlägigen Bescheid erhalten hatte, durch einen Vertrag zu beseitigen, der den 24. Februar 1554 abgeschlossen ward und in seinen Hauptbestimmungen dahin ging, dass, während die Wittenberger Kapitulation in Kraft blieb, Vater August noch hunderttausend Gulden und die Ämter Altenburg, Eisenberg, Sachsenburg und Herbisleben an Johann Friedrich überließ, der aber bereits an dem Tage, an welchem der den Vertrag unterzeichnete, 3. März 1554, mit dem Tode abging.

            Die Folge jenes Vertrags war zugleich die Erneuerung der aus den Zeiten der Mutter Heinrichs des Erlauchten sich herschreibenden Erbvereinigung mit Hessen und dann mit Brandenburg, am 9. und 12. März 1555. Zwei Jahre später wurden auch die bereits 1332 geschlossenen  Erbverträge mit Böhmen erneuert. - Im Jahre 1555 erhielt Kurfürst August, der nun von einer glücklichen Erwerbung zur andern Fortschritt, die Würde eines Obersten des sächsischen Kreises. Es war nämlich auf dem in diesem Jahre zu Augsburg gehaltenen Reichstage bestimmt worden, dass zur Aufrechterhaltung des Landfriedens für jeden Kreis Deutschlands ein Kreisoberster gewählt werden sollte. Durch diese mit Stimmenmehrheit unserem Vater August übertragne Würde, die auch bis zur Auflösung des deutschen Reiches beim Kurfürstentum Sachsen verblieben ist, vermehrt sich unstreitig Sachsens Übergewicht in seinem Kreise.

            Im Jahre 1558 beteiligte sich Vater August an dem sogenannten "Saukriege". Als nämlich die Erben des verstorbenen Meißner Bischofs Nicolaus II. (von Carlowitz) von seinem zu Stolpen residierenden Nachfolger Johann IX. (von Haugwitz) die Herausgabe eines angeblichen zweiten Testaments forderten, und Letzterer von einem solchen nichts zu wissen versicherte, fielen dieselben, Hans von Carlowitz's, kurfürstlicher Stallmeister, an der Spitze, verheerend in dessen Gebiet, trieben allenthalben die Schaf- und Schweineherden weg (daher der Name der Fehde) und bemächtigten sich bis auf Stolpen und Bischofswerda des ganzen Stifts. Zwei Monate später besetzte der Kurfürst Vater August Stolpen

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