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            Dieser Fürst setzte in seinem am 18. Februar 1499 errichteten Testamente fest, dass die Regierung der meisten thüringischen Lande künftig nicht mehr geteilt werden, sondern nach dem Rechte der Erstgeburt seinem ältesten Sohne Georg verbleiben, sein zweiter Sohn Heinrich aber die Erbstatthalterschaft Friesland erhalten solle. Im Fall sich der letztere jedoch im Besitze von Friesland nicht behaupten vermöchte, solle ihm sein ältester Bruder die Ämter Freiberg und Wolkenstein mit Ausnahme der Landeshoheit und Bergwerke, überlassen, auch ihm zur Führung einer fürstlichen Hofhaltung den vierten Teil sämtlicher Landeseinkünfte, von denen zuvor die gewöhnlichen Amtsausgaben und die Verzinsung der Staatsschulden abzuziehen seien, alljährlich übergeben. - Da Heinrich die unruhigen aufrührerischen Friesen durchaus nicht zu bändigen vermochte, so traf er am 30. Mai 1505 mit dem Herzog Georg in Leipzig geschlossenen Vergleich, durch den er ihm die friesische Erbstatthalterschaft gänzlich abtrat und dagegen die Ämter Freiberg und Wolkenstein unter den im väterlichen Testamente bestimmten Bedingungen, statt des vierten Teils der Landeseinkünfte aber eine ihm in vier Quatembern ausbezahlte Rente von 12.500 Gulden, sowie eine jährliche Lieferung von 15 Fudern Wein übernahm. Nach dem Tode der Mutter der beiden fürstlichen Brüder sollte Heinrich von dem Leibgedinge derselben noch eine jährliche Zulage von 500 Gulden erhalten. Zur Befestigung dieses Vertrages wurde um die kaiserliche Bestätigung, die am 20. Juni 1505 auch erfolgte, angesucht. - Herzog Heinrich hielt sich sehr oft auf dem Schlosse zu Wolkenstein auf und legte nächst demselben auch einen zahlreich mit Wild besetzten Tiergarten an. Bei dem von Thomas Münzer erregten Bauernaufruhr empörten sich auch die Bewohner von Königswald, Mildenau, Schönbrunn, Arnsfeld und anderer Dörfer in der Nähe von Wolkenstein, plünderten die Schlösser, verjagten und misshandelten die adeligen Besitzer derselben, vertrieben die Pfarrer und verübten mit steigendem Übermut noch andere Gewalttätigkeiten. Als nach dem Treffen bei Frankenhausen und der Hinrichtung Münzers über eine große Anzahl der rebellierenden Bauern ein strenges Gericht erging, ließ auch Herzog Heinrich einen jener Anführer, der früher Bewohner von Wolkenstein gewesen war, auf dem Markte zu Freiburg enthaupten, zwei Bauern auf dem Schlosse zu Wolkenstein spießen, viel anderen aber ihre sämtliche Besitzungen zur Vergütung des angestifteten Unheils wegnehmen. -

            Nach dem Tode Heinrichs des Frommen residierte die Witwe desselben eine längere Zeit in Wolkenstein und da sich dieser Ort unter den Städten befand, welche Kurfürst Moritz seinem Bruder

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