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            Um 8 Uhr wurde die löbliche Bürgerschaft in das hiesige Landgericht beschieden zu dem Kirchgang, und sollte ein jeder mit bunter Kleidung und schwarzen Mantel erscheinen, die Weibspersonen aber ganz bunt, desgleichen auch die Jungfrauen und Junggesellen; was aber von den Bürgern unter den Schützen ging, sollte bunt, aber ohne Mäntel, sondern mit ihren Gewehren erscheinen.

            Es wurden auch den Abend vorher, durch Veranstaltung der Gerichte und der Bürgerschaft zwei rote Fahnen verfertigt, worauf die Worte standen: "Friedrich Augustus Rex. Den 21. März anno 1763.," damit die Bürger als Schützen anziehen konnten. Nach acht Uhr kamen die eingepfarrten Dorfschaften in solcher Ordnung herein, dass voran die Knaben und Mägdlein mit ihren Schullehrern gingen, hernach kamen die Mannspersonen, dann die Jungfrauen, alle mit Kreuzen, und dann die verheirateten Weibspersonen, alle paar und paarweise, mit Begleitung der Instrumente singend: Sei Lob und Ehr' dem höchsten Gut, dem Vater aller Güte etc., und blieben auch in solcher Ordnung auf dem hiesigen Markte stehen, bis zu dem Kirchgange.

            Halb neun Uhr wurde mit allen Glocken gelauten zu dem Kirchgange. Da denn die Schulkinder sich versammelt hatten, kamen sie auch paarweise, voran die Musikanten, nachher die kleinen Knaben, dann die Mägdlein, alle schön gekleidet, meistenteils mit Kränzen, zuletzt kamen acht Knaben, die größten von oben herein in der Schule, die hatten alle Kränze auf, welche aus der Kirche waren, alsdann kamen die Adjutanten mit dem Kantor. Als sie nun auf dem Markte ankamen, hielten die Bürger mit ihren Fahnen unter dem Gewehr, so schloss sich denn die eine Fahne ab und ging hinter dem Kantor her. Als sie an das Landgericht kamen, kam der Landrichter und die Gerichten mit der Bürgerschaft heraus, alle paarweise, und das Lied "Sei Lob und Ehr' dem höchsten Gut etc." wurde abermals angefangen zu singen. Als die Bürger mit den Mänteln alle waren, kamen die mit dem Gewehr und mit der andern Fahne, darauf die Jungfrauen und verheirateten Weibspersonen, danach kamen die Dorfschaften, ein Dorf nach dem andern in solcher Ordnung wie sie herein in die Stadt kamen.

            Der Zug ging zu der großen Kirchtüre hinein, sowohl Manns- als Weibspersonen; die Mannspersonen verfügten sich ein jeder in seinen ordentlichen Kirchenstuhl, die Schulknaben und Mägdlein stellten sich vor das Altar herum und blieben auch die ganze Zeit während des Gottesdienstes da stehen, weil keine Kommunion gehalten wurde. Es standen auch zwei

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