< zurückblättern Inhalt vorblättern >

eingeführt; wer einwilligte, das Seinige zu bezahlen, der wurde wieder herausgelassen; wer aber nicht bezahlen konnte, musste in Arrest sitzen bleiben. Es saßen gegen 200 Mann, es waren auch viele unter die Rekruten gesteckt worden, viele sind im Gefängnis gestorben. Das Webermeisterhaus, das Rathaus und die Fronfeste waren fast überfüllt. In Lengefeld haben die Soldaten die Einwohner zusammengetrieben, in die Keller gesteckt und Feuer unter den Türen gemacht, damit der Rauch hineinziehen konnte; die Einwohner wurden nicht eher rausgelassen, bis sie verwilligeten, das Ihrige zu bezahlen. An vielen Orten wurde das Vieh hinweg getrieben, als in Börnchen bei Oederan; auch wurde täglich noch mit Ausplünderung gedrohet.

            Es kam wieder Ordre nach Stadt Schellenberg, wo ferner nicht die Bezahlung erfolgen sollte, würde die Exekution durch Husaren verdoppelt werden.

            Den 21. Januar wurde die Bürgerschaft in das Lehngericht gefordert, und ihnen die Ordre publiziert, dass sollte 1 1/2 Quatember von jedem Haus gegeben werden, zur Bezahlung des Stückpferdes; das Dragonerpferd hatten die Begüterten für 150 Taler gekauft, was sie mit 24 Quatember eingebracht haben. Es wurde auch erinnert, dass die Unbegüterten nach ergangener Ordre auch mit bezahlen mussten.

            Den 25. Januar wurde die Bürgerschaft in das Lehngericht gefordert, indem eine Ordre über die Andere eingeht, mit Drohung der Anzündung, zur Anzahlung der 3.000 Taler Brandschatzung auf das Jahr 1763, nebst der Quatember und Schockgelder; an vielen Orten waren auch schon zwei Teile abgezahlt worden, Stadt Schellenberg aber war noch mit 12 Quatembern und Schockgeldern in Rest auf das 1762. Jahr; daher wurde die Bürgerschaft genötigt ein Kapital von etlichen Tausend Talern aufzunehmen, wozu die ganze Bürgerschaft sich einstimmig unterschreiben und einen Konsens im Amte darüber ausstellen lassen musste; es wollten sich aber drei Mann nicht mit unterschreiben, als 1) Herr Magister Parsky, der hiesige Pfarrer mit seinen habenden Grundstücken, 2) Herr Zacharias Braun, Amtssteuereinnehmer, 3) der Gasthof, dessen Grundstücke der Erbrichter in Grünberg in Besitz hatte, desgleichen auch der Amtshauptmann von Schütz, von seinen bei dem hiesigen Jägerhof liegenden Grundstücken. Es konnte also von dem wohllöblichen Amte kein Konsens ausgestellet werden, hingegen wurde von der Bürgerschaft beschlossen, denjenigen welche sich nicht unterschreiben wollten, etliche Tausende vorzuschießen.

            Den 23. Januar, als an einem Sonntage, früh Morgens

148

< zurückblättern Inhalt vorblättern >