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für die auf das Jahr 1763 abzuliefernden Rekruten, nach ergangener Ordre Seiner Majestät des Königs von Preußen, von jedem Mann 100 Taler verlangt wurden. Da nun bei der letzten Einteilung, als unter die Handwerker eingeteilt wurde, große Streitigkeiten entstanden, so war es nunmehr von Seiten der Gerichte kommunlich nach Proportion und Unterschied eingeteilt worden; die ersten ledigen Burchen hatten 10 Taler, die längsten Wirte und Hausgenossen 6, 7 und 8 Taler, die mitteln Bürger 3 und 4 Taler, die Bürger Söhne von 12 Jahren und Lehrburschen jetzt 15 Neugroschen, auch 1, 2 und 3 Taler, und jedes Haus, als einen Beitrag, 2 Taler 15 Neugroschen, nach jetzigem Geld, zu zahlen; alte einzelne Personen bezahlten aus Mitleid nur 15 bis 20 Neugroschen, auch 1 Taler. Dieses sollte den folgenden Tag eingenommen werden, weil nach ergangener Ordre binnen 8 Tagen abgeliefert sein sollte.

            Den 11. Januar wurde die löbliche Bürgerschaft in aller Eile wieder in das Lehngericht gefordert. Als sie nun vermeinten zusammen zu sein, besetzten die Soldaten der hier liegenden Exekution die Türen, damit Niemand heraus konnte, worüber jedermann erschrak, worauf der Landrichter sechs Teile von der Bürgerschaft ausmachte, einen Teil ihrer gewissen Mann übergeben, welchen sie zu einem Rekruten in das Lehngericht bringen sollten, weil königlich preußische Ordre ergangen, dass höchst derselbe geruhen, dero Gesinnung sich geändert, besagte Rekruten in Natura an Mannschaften zu liefern, und solche binnen 8 Tagen zu stellen, mit der schärfsten Drohung. Es wurden 4 Mann von den Bürgern eingebracht, als 1) Gabriel Junge, Webergeselle, eines hiesigen Meisters Sohn, eine Weise; 2) Meister Christoph Storms Weberlehrling; 3) Joh. Christoph Wagners Weberlehrling; 4) N. Oehme, einer Witwe und gewesenen Tagelöhners Sohn, welche sogleich den andern Tag nach Chemnitz geliefert, auch alle 4 Mann angenommen wurden.

            Den 12. Januar wurde eine löbliche Bürgerschaft abermals in das Lehngericht gefordert und ihnen eröffnet, dass die 4 Mann angenommen worden wären, die übrigen Mannschaften aber hätte man vertröstet, dass dieselben könnten durch Geld abgeliefert werden, wozu der dritte Teil von der gemachten Anlage den folgenden Tag müsste bezahlt werden. Es war auch ferner Ordre ergangen, obgleich die Brandschatzung abgeliefert worden.

            Die Exekution sollte nicht eher abgehen, bis die alten Quatember und Schockgelder, als auch die neuen auf das Jahr 1763 nebst Brandschatzung richtig abgetragen wären; wenn

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