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Mann 100 Taler erlegt werden. Der Bürger Johann Adam Lange, welcher 19 Tage als Geisel wegen der Brandschatzung in Arrest war, durch vieles Bitten wieder zurück, mit Drohung der allerschärfsten Verfahrung.

            Den 4. Januar musste jedes Haus wieder 1 Taler geben, zur Verpflegung des Regiments nach Wegefahrt, und ein Hausgenosse 15 Neugroschen, nach jetzigem Geld. Das Schanzen mit 3 Mann musste beständig von 5 Tagen zu 5 Tagen in der hiesigen Stadt abgelöst werden, desgleichen in dem ganzen Amtsbezirk.

            Den 6. Januar, des nachts, kam Ordre vom Obersten von Pillerbeck aus Chemnitz, dass, wo ferner nicht binnen 3 Tagen der alte Rest sowohl, als auch das Neue richtig abgetragen würde, die Ausplünderung und der gänzliche Ruin erfolgen sollte. Die Rekruten, Dragoner und Stückpferde sollten ebenfalls bis dahin abgeliefert werden. Es war auch die Resolution auf das, von der hiesigen Stadt Schellenberg bei dem königlich preußischen Feldkriegs-Direktorium in Leipzig eingegebene Supplik, um einen Erlass wegen der Brandschatzung gekommen, welche lautet, dass das königlich preußischen Feldkriegs-Direktorium nicht gesonnen sei, mit Stadt Schellenberg zu akkordieren.

            Den 8. Januar, des Abends um 8 Uhr, war die Bürgerschaft das in Lehngericht gefordert, weil der Herr Amtslandrichter in Chemnitz bei dem Herrn Obersten gewesen war, aber wenig Hoffung zur Linderung mitbrachte; die Ordre, welche ergangen, wurde publiziert, und wer das Seinige abtragen wolle und könne, der sollte es geben. Es wurden an vielen Orten, die auf das 1762. Jahr des Ihrige abgetragen, aber auch wieder aufs neue auf das 1762. Jahr Geiseln nach Chemnitz abgeholt. In Hubertusburg wurde auch von den Hohen Häuptern ein Friedens-Kongress gehalten. Die bei Dresden stehenden kaiserlichen Truppen waren auf zwei Meilen Weges herum hinausgerückt. Die Exekution von der Brandschatzung ging auch herum; wenn dieselbe einmal herum war, sowohl unter den Wirten, als Hausgenossen und einzelnen Personen, so fing dieselbe immer wieder von neuem an. Sie waren schon 5 Mal herum, es konnten viele aus Armut die Exekutionsgebühren nicht geben. Es ist auch bei dieser Exekution angedrohet worden auf den geforderten Nachschuss, als von jedem Schock 7 Pfennig und auch noch 3 Quatember auf das 1762. Jahr.

            Den 9. Januar ward eine löbliche Bürgerschaft wieder in das Lehngericht gefordert und ihnen die Anlage eröffnet, dass

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