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10 Hufen verrechnet, betraf es jedes Haus, eins wie das andre, alle fünf Tage 8 Gute-Groschen, jetzt 10 Neugroschen. Desgleichen sollten auch ferner die angewiesenen Ortschaften zusammen das Lazarett, welches in Hohenlinde lag, versorgen und hineinschaffen: 100 Strohsäcke, jeder 6 Ellen lang und 4 Ellen breit, 100 Kissen, mit Federn ausgestopfet, 50 große Töpfe und 50 mittlere, 100 Teller und 50 mittlere Tiegel, 16 Stück Teeschalen, alle 5 Tage eine halbe Metze Wachholderbeeren, oder zwei Kannen Essig zum Räuchern, 8 Lichte, Holz und alle Tage eine Boten.

            Den 11. Dezember ward die Bürgerschaft abermals in das Lehngericht gefordert, weil der Landrichter Hübler und der Gerichtsschöppe Gotthelf Hofmann als Geiseln von Chemnitz wieder zurück kamen, da sie mit Drohung scharfen Arrests und Fortschaffung nach Magdeburg belegt worden, die Spezifikation und Anlage der Brandschatzung übergeben müssen. Da solche der Oberst Pillerbeck mit seinen Siegel besiegelt und ihnen solche wieder zurückgegeben, nebst Ordre und einen Unteroffizier mit zwei Mann auf Exekution; es sollten von jedem Taler 6 Pfennig Exekutionsgebühren gegeben werden; auch waren die drei Mann täglich entgeldlich mit Essen und Trinken zu versorgen; außerdem bekam der Unteroffizier täglich 1 Taler und jeder Gemeine 15 Neugroschen, nach jetzigem Geld, bis auf des Obersten weitere Ordre. Weil nun etliche Bürger meinten, bei dieser Anlage übersetzt zu sein, und dadurch Streitigkeiten entstehen könnten, so ging doch den 12. die Exekution von Haus zu Haus, nebst dem Gemeinde-Vorsteher Johann Christoph Glaß, welcher nach Ausspruch der gegebenen Ordre das Geld eingenommen, den Soldaten aber nicht mehr als ihre vorgeschriebenen Exekutionsgebühren davon gegeben, und dem Herrn Oberst davon vorgelegt. Den Gerichtsschöppen Johann Christoph Schneider haben sie als Geisel zurückbehalten.

            Den 13. Dezember ging die Exekution in der Stadt herum, und hat an Exekutionsgebühren eingebracht werden müssen 62 Taler. Es hat aber mancher die Exekution nicht aufbringen können.

            Den 14. und 15. ging die Exekution wieder herum, und es mussten von jedem Taler 3 Pfennig Exekution gegeben werden zu ihrer Verpflegung.

            Den 14. wurde die Bürgerschaft wieder in das Lehngericht gefordert und erinnert, dass zwar Exekution auf Brandschatzung herumgegangen, aber sehr wenig eingekommen sei, und doch die äußerste Gefahr vor Augen schwebe. Es wussten so doch schon die meisten nicht wo sie Brot hernehmen sollten.

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