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und hat den 20. den Rat lassen auf das Rathaus fordern wegen Schaffung des geforderten Geldes an Quatember und Schockgelder, auch der Brandschatzung, mit Arrest belegt und nicht wieder aus dem Rathaus herausgelassen und sie bedrohet, nach Magdeburg schaffen zu lassen, wenn sie nicht verwilligten.

            Den 22. kam ein Husar mit Ordre, dass der hiesige Amtssteuereinnehmer und noch Jemand aus dem wohllöblichen Amte sich nach Chemnitz zu dem Herrn Obersten gestellen sollten, da dem Amtssteuereinnehmer angedeutet wurde, binnen 48 Stunden die Quatember und Schockgelder einzusenden, desgleichen dem Amte, die rückständigen Reste von etlichen tausend Talern gleichfalls abzutragen, oder die in dem Kriege gebräuchlichen Zwangsmittel zu gebrauchen.

            Den 23. November kam Ordre an die Gerichte in hiesige Stadt, wegen der geforderten 3.000 Taler Brandschatzung, dass solche sollten in einer Frist von 48 Stunden bar erlegt werden, oder eine Rest-Tabelle, wie viel denn jede Person noch restieret. Hierauf begab sich der Amtslandrichter nebst einem Bürger nach Chemnitz zu dem Obersten, Vorstellung zu machen, dass bei so großer Teuerung die meisten Menschen Hunger leiden müssten. Darauf hat der Oberst geantwortet: bei Gott ist Gnade, aber bei den Menschen nicht. Er hat ihnen gar kein Gehör gegeben, sondern gab ihnen noch 48 Stunden Zeit; er hatte hierbei die größten Flüche getan und gesagt, wenn die gebräuchlichen Zwangsmittel noch nicht helfen, so würde man ohne Weiteres das Nest anzünden.

            Den 25. November kamen 3 Husaren mit Ordre an den Amtssteuer-Einnehmer, dass sich derselbe an jeden Ort selbst verfügen sollte, zu erinnern an ihre Gelder, und binnen Kurzem das Ihrige abzutragen, und von jedem Hundert 1 Gute-Groschen, oder nach jetzigen Geld 1 Neugroschen 3 Pfennig, Erinnerungs-Unkosten sogleich zu erlegen. Es hatte die hiesige Stadt 1Thaler 11 Gute-Groschen, jetzt 1 Taler 13 Neugroschen 7 Pfennig, Unkosten auf 3.500 Taler Reste, von jedem Hundert 1 Gute-Groschen, oder jetzt 1 Neugroschen 3 Pfennig, zu erlegen, ohne die 3.000 Taler Brandschatzung.

            Den 26. ward die hiesige Bürgerschaft in das Lehngericht gefordert und ihnen vorgetragen, wegen Bezahlung der Quatember und Schockgelder, wie auch Brandschatzung, desgleichen auch der dritte Quatember und 7 Pfennig von jedem Schock, welches als ein Nachschuss abgetragen werden sollte. Ferner sollte auch ein Quatember in das wohllöbliche Amt bezahlt werden für den seither in dem Krieg verlegten baren Verlag, mit Bewilligung der Kreis-Deputation. Es wurden auch 4 Haus-

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