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und Vermögen; die vermögenden Hausgenossen sind mit 5 Taler 12 Groschen, die andern mit 3 und 4 Taler in Ansatz gebracht worden, ein Handwerksbursche 2 Taler, eine Wollmacherin 3 Taler, ein Knecht 1 Taler, eine Magd 1 Taler, eine Witwe 1 Taler, eine Wollspinnerin 1 Taler, ein Knabe oder Mägdlein, welches über 12 Jahr alt war, einen halben Taler.

            Den 18. August, des Abends um 9 Uhr, kam besagtes Exekutions-Kommando wiederum allhier in die Stadt, indem sich eine kaiserliche Patrouille hatte sehen lassen; sie brachten auch drei Mann als Geiseln mit. Des nachts um 12 Uhr ging eine Patrouille von 6 Mann von hier nach Marienberg Erkundigung einzuziehen; der Leutnant marschierte aber sogleich mit dem übrigen Kommando nach Erdmannsdorf über das Wasser.

            Den 19. August, als die Patrouille von Marienberg wieder zurück kam, hat sich der Leutnant wieder in die hiesige Stadt einquartiert, sie nahmen ihr Quartier aber wieder, wie am vorigen Abend, zusammen im Gasthof und in den Scheunen; die drei Geiseln, welche von Wolkenstein waren, wurden in das Lehngericht untergebracht.

            Den 23. brachten sie aus den allhiesigen Amtsdorfschaften 12 Mann als Geiseln, von jedem Dorf zwei Mann, welche auch in das Lehngericht in Arrest kamen.

            Den 24. legten sie sich wieder hinaus auf die Dorfschaften auf Exekution.

            Den 27. kam das ganze Kommando wieder hier in die Stadt, hatten viele Lieferung an Hafer und Heu bei sich, sie marschierten aber sogleich von hier wieder ab und nach Freiberg, nahmen auch die drei Mann von Wolkenstein mit, weil der Ort noch keinen Anfang zur Bezahlung gemacht hatte; die von den Dorfschaften wurden wieder freigelassen, weil ein jedes Dorf den dritten Teil abgezahlt und gelobt hatte, das Übrige in kurzer Frist zu bezahlen. Es haben die Exekutionsgebühren bei dem Abmarsch noch auf drei Tage müssen im Voraus bezahlt werden, das also das Amt ohne Portion und Ration 399 Taler 16 Gute-Groschen hat bezahlen müssen, mit Portion und Ration gegen 1.500 Taler.

            Den 30. kam besagtes Exekutions-Kommando wieder hier an, sie marschierten aber sogleich nach Zschopau und Wolkenstein. Die Exekutionsgebühren gingen aber immer fort, worauf solche unter die rückständigen Restanten eingeteilt wurden, dass nach Unterschied und Proportion der Reste zu 16 Gute-Groschen und 1 Taler, auch 1 Taler 12 Gute-Groschen hat bezahlt werden müssen. Die Teuerung hielt auch noch an, der Scheffel neues

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