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Kirchen-Vermögen 300 Taler von der Kirche und den neu erbauten Geistlichen Gebäuden, als eine Beisteuer dazu geben, aus Mitleid.

            Weil aber die Kirche vor zwei Jahren ihre 300 Taler der Kommune, als es die höchste Not gewesen, nur als ein Darlehn auf einen Amts-Konsens gegeben hatte, so wurde von einer löblichen Bürgerschaft beschlossen, solches nicht wiederum auf dergleichen Art und Weise anzunehmen, sondern sie wollten es lieber auf die höchst dringende Not kommen lassen.

            200 Taler der allhiesige Pfarrer Herr Magister Theophilus Parsky auf sein außenstehendes Kapital-Vermögen, für seine Person war er frei.

            50 Taler Herr Zacharias Braun, Kreis-Steuer-Revisor und Amtssteuer-Einnehmer, bewohnte das Haus, was jetzt der Amts-Zimmermeister Irmscher besitzt.

            15 Taler Herr Akzis-Inspektor Franke, als ein freiwilliger Beitrag.

            300 Taler der hiesige Handelsmann Johann Adam Bauer, im Voraus auf seine Handlung, bewohnte das Haus, was jetzt Herr Tischlermeister Reuter besitzt.

            100 Taler der Gerichtsschöppe Johann Christian Kühn für seinen Kornhandel und Weinschank, bewohnte das Haus, was jetzt der Herr Klempner Weigel besitzt.

            40 Taler der Gerichtsschöppe Johann Christoph Schmieder auf seinen Kornhandel und Branntweinbrennerei, auch auf zwei Jahre, bewohnte das Haus, was jetzt der Herr Kaufmann Girschick besitzt.

            30 Taler der Fleischhauer Günther, weil er nur allein im Orte einen vorzüglichen Erwerb betriebe.

            5 Taler Johann Christoph Schneider, als ein neuer Anfänger, von seinem Branntwein brennen, bewohnte das Haus, was jetzt der Schlossermeister Herr Ferdinand Wagner besitzt.

            2 Taler Herr Landrichter Karl Heinrich Hübler für das Branntweinbrennen, weil er solches noch kein Jahr betrieben.

            12 Taler Johann Benjamin Weber für seine Kram-Handlung, bewohnte das Haus, was jetzt der Lohgerber Reupert besitzt.

            Es sind die abgedankten Soldaten alle zu dieser Anlage mit in Ansatz gebracht mit 5 Taler, weil sie jener Zeit zu ihren Quatembern keinen Bewerb gegeben haben. Diesen Ansatz musste ein jeder im Voraus geben, das andere wurde in der Kommune durch den ordentlichen Quatember-Fuß eingebracht.

            Der Beitrag, welcher von den Hausgenossen und ledigen Personen war angesetzt worden, ist auch nach eines jeden Umständen

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