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andern Tag wieder ab, wurden aber mit dem Amtslandrichter durch besagte preußische Bedeckung bis nach Dresden zur Übergabe gebracht, worunter zwei Mann von Schellenberg mitgeliefert worden, welche auch angenommen sind, als ein eingewanderter Webergeselle von Strehla, welcher sich allhier aufgehalten, dann Petzschmann, noch nicht Geselle; so bleiben noch zwei Mann von Schellenberg zu liefern. In Dresden wurde großer Handel mit den Rekruten getrieben; wenn die, welche nicht angenommen worden, auf eine andere Strasse kamen, wurden sie von den Soldaten weggenommen, angeworben und hernach für 30 bis 40 Taler verkauft. Es wurden auch von vielen Dörfern die Rekruten in Dresden gekauft, für den Mann wurden 60, 70, 80 Taler gegeben.

            Den 27. Januar war ein Amtstag, wo ein jeder Richter im Amte erscheinen musste, um eine Unterredung zu halten wegen Schaffung der noch rückständigen Rekruten, da das Maß um 2 Zoll, nach königlich preußischer Ordre erhöhet worden.

            Den 29., 30. und 31. Januar haben besagte Amtsdorfschaften Mann für Mann herein in das wohllöbliche Amt kommen müssen, da die Rekruten, welche noch rückständig waren, ausgehoben werden sollten; da hörte man Jammer und Wehklagen.

            Den 31. Januar wurde die Bürgerschaft wieder in das Lehngericht gefordert wegen Schaffung der noch rückständigen zwei Mann Rekruten; da nun solche mit Geld bezahlt werden sollten, mussten etliche von den Wirten als Hausgenossen im Lehngericht bleiben, mit den Gerichten und Gemeinde-Vorstehern solche Anlage zu versorgen.

            Den 1. Februar ward die Bürgerschaft wieder in das Lehngericht gefordert, solche Anlage zu Rekrutierungs-Unkosten zu eröffnen; diese war in besondere Klassen eingeteilt: die ersten, welche das Maß hatten und zu den Rekruten genommen worden, mussten 4 Taler 12 Gute-Groschen der Mann, die, welche etwas kleiner waren 2 Taler, desgleichen welche 1 Taler 12 Gute-Groschen, diejenigen, welche noch unter 40 Jahre alt waren 12 Gute-Groschen, jedes Haus 6 Gute-Groschen beitragen, was auch sogleich von jedem bezahlt und in preußischen oder guten Steuermünzsorten eingenommen werden sollte.

            Da es nun unmöglich war, solches einzubringen, so erklärte sich das Weberhandwerk, dasjenige abzutragen, was jeden beträfe, und wurde also der Abzug von der Kommune gemacht, so betrug es sich auf 132 Taler, blieb also noch 25 Taler.

            Das Weberhandwerk hatte auch die Einteilung so gemacht, dass diejenigen Meister, welche 4 1/2 Taler zur Anlage

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