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Fünftes Kapitel.

 

Das Gericht.

 

 

            Fingerling nebst den Seinen war in der zahlreichsten Begleitung nach Hause zurückgekehrt. Gustel saß auf seinen Armen und hielt ihre gesunde Linke in der Hand der Mutter, welche ihr dicht zur Seite schritt. Da die gesamte Einwohnerschaft auf den Beinen war, so befand sich auch der Stadtwundarzt Beier unter ihr, dessen sofortige Hülfe nunmehr in Anspruch genommen wurde. Der linke Fuß Gustels wurde bei der angestellten Untersuchung als verstaucht und die Knochenröhre des rechten Oberarms gebrochen befunden. Jener Schaden konnte durch Umschläge von kaltem Wasser, dieser aber nur durch eine längere und ernste Kur geheilt werden.

            „Nachbar Stimmel und Gevatter Meisel,“ sagte der Arzt zu zwei Männern, welche mit anderen Teilnehmenden und Neugierigen das Stübchen des Lumpensammlers füllten, „helft mir die Kleine halten, wenn ich den Arm einrichte. Dazu passt weder der Vater, noch die Mutter, weil sie im Stande wären, loszulassen in dem entscheidenden Augenblicke, wenn das Kind vor Schmerz aufschreien sollte. Vorher aber, ihr Leute, macht ihr hier Platz und schert euch von hinnen. Ihr seid jetzt nur vom Übel und mir im Wege. Hinaus! Sage ich euch, oder wir brauchen das Hausrecht. „

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