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Zwölftes Kapitel.

 

Der Kirchgang.

 

 

            Noch lebte frisch in den Herzen der Schellenberger das Andenken an das göttliche Strafgericht, welches in so merkwürdiger Weise über den Bärenwärter und dessen Mutter hereingebrochen war. Des Haderlumps gänzliche Schuldlosigkeit prangte dagegen in einem um so helleren Lichte, sowie er wegen seiner unschuldig erlittenen Haft ein Gegenstand des aufrichtigsten Bedauerns blieb.

            „Mein lieber Fingerling,“ redete der Herr Bürgermeister eines Tages den ihm begegnenden Haderlump freundlich an, „wie steht's? Habt Ihr Eure alte, gute Laune nun wieder? Nicht so ganz, will mich bedünken. Warum? Frage ich euch. Hat unser Herrgott doch sichtlich mit seiner Hand über euch gewaltet. Wenn Euer toll gewordener Hund euch oder die Euren gebissen hätte! War es nicht zu Eurem Besten, dass ihn der Bärenwärter noch zu rechter Zeit wegfing? Wahr ist's, dass Ihr einige Monate im Gefängnisse verleben musstet. Ihr hättet aber auch daheim nicht viel zu brocken und zu beißen gefunden. Dann bedenkt, dass unser lieber Herr Amtmann für euch auf Sachsenbuße angetragen hat - tut auf jeden Gefängnisstag mehr als einen Taler. Da muss euch ein hübsches Sümmchen in die Tasche fallen, von

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