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war. Nach einigen Tagen jedoch, binnen welchen man der hochbejahrten Frau eine sorgsame Pflege erwiesen und ihre gesunkenen Kräfte durch geeignete Stärkungsmittel gehoben hatte, sodass sie, wiewohl noch unzusammenhängend, jedoch wahnfrei wieder zu sprechen vermochte, begann man von Seiten des Amtes die Vernehmung der Greisin.

            Diese sagte aus, dass ihr Sohn, der Bärenwärter, bei seiner vorletzten Rückreise von Dresden mit einem bei der Bärenhetze gebrauchten Bären durch ihren damaligen Wohnort Öderan gekommen sei und ihr vorgeschlagen habe, mit ihm nach Augustusburg zu ziehen, wo er sie besser pflegen und unterstützen könne. Jedoch habe er zur Bedingung gemacht, dass sie außen vor der Stadt erst, wie zufällig, ihren Sohn treffe, ihn als einen Fremden behandle und um einen Platz aus dem Bärenwagen nachsuchte. Dies sei denn auch geschehen, sie von dem fremden Fuhrmanne nicht erkannt worden und auf ihres Sohnes Geheiß in einem Dorfe vor Augustusburg abgestiegen und dann vollends zu Fuße bis in die abgelegene Wohnung ihres Sohnes gegangen. Dieser habe jedoch übel Wort gehalten, sich fast täglich im Weine berauscht, seine Mutter in der Trunkenheit geschmäht, ja misshandelt und zuletzt eingesperrt, als sie mit einer gerichtlichen Anzeige gedroht hätte. In ihrem Gewahrsame, wo ihr Schreien um Hülfe Niemand vernommen, habe sie oft an dem Allernötigsten Mangel gelitten, sei sie namentlich vor Kälte fast umgekommen und augenscheinlich ihrem baldigen Ende entgegen gegangen.

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